§1 Das Möbelstück-Fahrdings muss mit einer Mannschaft von 3 Personen besetzt sein.
§2 Abs. 1:
2 Personen die nicht zur Fahreranzahl zählen, sind dazu berechtigt, das Möbelstück-Fahrdings anzuschieben.
Aus §1 und §2 Abs.1 ergibt sich somit ein Sofarenn-Team mit maximal 5 Personen.
Abs. 2:
Das komplette Sofarenn-Team muss sich mit Adresse und Unterschrift im Rahmen der Anmeldung anmelden.
§3 Starten dürfen nur Teams mit einem zu ihrem Möbelstück-Fahrdings passenden Namen.
§4 Das Möbelstück-Fahrdings darf nicht in Form eines Diesel-, Otto- oder Elektromotors bestückt sein. Solar-, Brennstoffzellen und Reaktorantriebe sind ebenfalls verboten.
§5 Das Möbelstück-Fahrdings sollte die empfohlenen Maße nicht über-schreiten:
Breite: 3 Meter
Länge: 5 Meter
§6 Bei Teilnahme des jeweiligen Vereins muss der in der Einladung festgelegte Termin, speziell der Startbeginn, exakt eingehalten werden.
§7 Mit der in §2 Abs.2 festgelegten Anmeldung ist jeder Teilnehmer für Schäden an Leib und Seele selbst verantwortlich. Die Jugendleiterrunde haftet in keinem Fall für Unfälle.